Teilnahmebedingungen 2010 /
your gig – dein Konzert
Sobald ihr eine Bewerbung abgeschlossen habt, stimmt ihr den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu.
Wer kann dabei sein?
Mitmachen können Livebands und -musiker aus den Städten, welche auf www.your-gig.com zur Anmeldung freigeschaltet sind. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind (Solo-) Künstler mit Halbplayback, Coverbands, die Darbietung von Coversongs und urheberrechtlich geschützten Songs/Texten (sofern es nicht eure eigenen sind) und Gewalt verherrlichendes und rechtes Lied-, Text- und Gedankengut.
Das Mindestalter für die Teilnahme ist 16 Jahre, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung noch unter 18 Jahre ist, muss eine Einverständniserklärung der Eltern mit einreichen.
Diese schickt ihr bitte zeitnah zu eurer Anmeldung an die folgende Adresse:
your gig UG (haftungsbeschränkt)
Immenburgstr. 20
D-53121 Bonn
Einverständniserklärung der Eltern 2010
Wie lange können wir uns bewerben?
Der Anmeldezeitraum für eine Stadt wird auf www.your-gig.com veröffentlicht. In der Regel hat der Anmeldezeitraum mindestens eine Länge von zwei Monaten. Wir behalten uns das Recht vor, den Anmeldezeitraum eventuell zu verlängern.
Wie kann ich am Contest teilnehmen?
Im Anmeldeformular entscheidet ihr euch verbindlich für eine Stadt und eure Musiksparte. Mehrfachanmeldungen für verschiedene Städte sind möglich, durch die verbindlichen Anmeldungen entstehen euch aber auch jeweils pro Stadt die weiter unten aufgeführten Kosten durch die Mindestabnahme an Tickets.
Überschreitet die Anzahl angemeldeter Bands in einer Stadt die Anzahl an verfügbaren Vorrundenplätzen, so folgt im Anschluss ein Online-Voting für diese Stadt. Pro Stadt werden maximal 60 Bandanmeldungen zugelassen.
Zur Teilnahme am Contest in einer Stadt muss ein Bandprofil auf unserer Webseite erstellt werden, welches die Bandinfo und ein Foto, mindestens einen Song im MP3-Format und den zugehörigen Songtext und mindestens zwei gültige Telefonnummern und zwei gültige E-Mail-Adressen enthält.
Wir behalten uns das Recht vor eine Band zum Contest nicht zuzulassen.
Wozu das Online-Voting?
Sofern ein Online-Voting erfordlich ist, werden der genaue Termin und die Dauer auf www.your-gig.com rechtzeitig bekanntgegeben. In der Regel dauert ein Online-Voting 3-4 Wochen. Ihr könnt euch für den your gig Bandcontest nur qualifizieren, wenn ihr im Online-Voting unter den ersten 20 Bands eurer Stadt seid. Es gilt: die 20 Bands mit den meisten Stimmen gewinnen. Bei Manipulationen und Verdacht auf solche werdet ihr vom Contest ausgeschlossen. Die Gewinner und das genaue Verfahren des Online-Votings werden an anderer Stelle auf www.your-gig.com bekannt gegeben.
Für alle Runden bis zum Gesamtfinale einschließlich gelten die weiter unten aufgeführten Bedingungen bezüglich:
- Vorverkauf und Kartenabrechnung: Welche Kosten kommen auf uns zu?
- Was müssen wir über die Terminzuteilung wissen?
- Wie wird die Spielreihenfolge festgelegt?
- Wie sieht es mit der Backline aus?
- Jury und Gewichtung der Stimmen
Was passiert in der Vorrunde?
In der Regel treten jeweils fünf Bands in 4 Vorrundenkonzerten gegeneinander an. Wir behalten uns aber das Recht vor (z.B. aufgrund von Beschränkungen durch eine Location), die 20 Bands einer Vorrunde auch auf 5 Vorrundenkonzerte mit jeweils 4 Bands zu verteilen. Wir werden die Bands für jeden Termin im Rahmen der vorgegeben Musiksparten musikalisch aufeinander abstimmen, können dies je nach Zusammensetzung der Bands aber nicht garan-tieren. Eure Spielzeit darf die Dauer von 30 Minuten inkl. Zugaben nicht überschreiten. Für den Umbau habt ihr zehn Minuten Zeit. Die zwei Bands mit den meisten Publikumsstimmen kommen weiter. Es gibt keine Jury.
Wie gestaltet sich die Zwischenrunde?
Acht Bands (in den im vorigen Punkt geschilderten besonderen Ausnahmefällen auch zehn Bands) sind in der Vorrunde weitergekommen. Jeweils vier Bands (fünf Bands) treten nun in zwei Konzerten ggf. nach Musikrichtung sortiert gegeneinander an. Es gibt ein Juryticket und ein Publikumsticket. Das bedeutet, eine Jury bewertet die Bands und der Jury-Sieger kommt weiter. Das Publikumsticket hingegen erlaubt der Band mit den meisten Stimmen das Weiterkommen. Sind Jury- und Publikumssieger identisch, kommt der Zweitplatzierte des Publikums weiter.
Wer kommt ins Finale einer Stadt?
In der Zwischenrunde sind vier Bands weitergekommen und treffen zum Finalentscheid aufeinander. Auch hier sind Publikum und Jury zu überzeugen. Diesmal gibt es nur einen Sieger, der durch Jury und Publikum gemeinsam bestimmt wird.
Hier erwarten euch die ersten Preise, genaue Einzelheiten werden unter „Preise” auf www.your-gig.com veröffentlicht.
Was bedeutet Regionalfinale und Gesamtfinale?
Die Regionalfinale schließen sich an den Bandcontest in den Städten an. Die Gewinner aus mehreren Städten treten gegeneinander in einem regionalen Finale an. In der Regel werden hier 4 Städte zu einer Region zusammengefasst.
Der Gesamtgewinner des your gig Bandcontest wird im Gesamtfinale ermittelt, wo sich die Erstplazierten der Regionalfinale treffen.
Was sind die Preise?
Der Gesamtsieger wird im folgenden Jahr auf Tour gehen und in acht Städten die Stadtfinale/Zwischenrunden als Headliner und das Gesamtfinale als Opener rocken! Wir finden dies hat der Sieger verdient.
Aber auch schon ab den Stadtfinalen winken für die Gewinner tolle Preise.
Alle weiteren Preise werden im Laufe des Contests unter dem Menüpunkt „Preise” veröffentlicht.
Vorverkauf und Kartenabrechnung: Welche Kosten kommen auf uns zu?
Die Teilnahme an your gig 2009 ist grundsätzlich kostenlos. Sämtliche entstehenden Kosten durch An-, Abreise, Unterkunft und ggf. Verköstigung, sind selbst zu tragen.
Jede Band verpflichtet sich pro Runde zur Abnahme von 25 Tickets, die zum Weiterverkauf an ihre Fans bestimmt sind.
Alle Tickets von der Vorrunde bis zum Finale einer Stadt kosten für die Bands immer 5,- Euro im Vorverkauf (VVK). Die Tickets an der Abendkasse (AK) werden in der Vorrunde 6,50 €, in der Zwischenrunde 7,- € kosten. Die Ticketpreise für das jeweilige Stadtfinale können variieren, für die teilnehmenden Bands bleibt der VVK bei 5€ für bis zu max. 100 Tickets. Ihr habt also die Möglichkeit eure Tickets etwas teurer (allerdings nur bis maximal zur Höhe des jeweiligen Preises eines Tickets an der Abendkasse) zu verkaufen, um z.B. hiermit die Kosten eurer Anreise zumindest zum Teil decken zu können.
Die Gesamtsumme dieser Mindestabnahme in Höhe von 125,- € zzgl. Versandkosten muss mindestens 14 Tage vor Konzertbeginn auf unserem Firmenkonto eingegangen sein.
Wir stellen allen Bands zu Beginn jeder Runde ein Startkontingent von 50 Tickets zur Verfügung, von denen Ihr maximal 25 Stück zurückgeben könnt.
Wenn eine Band über das Startkontingent von 50 Tickets weitere Tickets bestellt, gilt das Startkontingent als von der Band an ihre Fans verkauft. Wir nehmen dann nur noch von diesen zusätzlich bestellten Tickets insgesamt maximal 15 Tickets zurück. Dies hat sich als gut kalkulierbar für die Bands bewährt.
Wenn Ihr mehr als die Mindestabnahme von 25 Tickets verkauft habt, rechnen wir alle zusätzlich verkauften Tickets mit euch am Konzerttag selber vor Konzertbeginn ab.
Wir bitten euch, bei jeder Überweisung auf unser Firmenkonto als Verwendungszweck euren Bandnamen und die Stadt anzugeben, in der ihr am your gig Bandcontest teilnehmt.
Was müssen wir über die Terminzuteilung wissen?
Jede teilnehmende Band verpflichtet sich zur Wahrnehmung der ihr vom Veranstalter zugeteilten und per E-Mail benannten Konzertermine. Die Termine werden auch auf www.your-gig.com bekannt gegeben. Ist eine Band an dem zugeteilten Termin verhindert, besteht kein Anspruch auf einen Ausweichtermin. Die Möglichkeit einen Termin zu tauschen wird genehmigt, wenn die betroffene Band den Tausch mit einer anderen Band des Contests entsprechend vorbereitet und geklärt hat. Beide Bands müssen sich einverstanden erklären. Die Veranstaltungsorte und -termine können vom Veranstalter kurzfristig geändert werden. Wenn durch eine Terminverschiebung seitens des Veranstalters eine Band den Auftritt nicht wahrnehmen kann, erlischt die Auftrittsverpflichtung.
Wie wird die Spielreihenfolge festgelegt?
Die Band mit den meisten verkauften Karten, sucht sich ihren Platz im Line-Up aus, danach die Band mit den zweitmeisten VVK-Tickets usw. Bands mit gleicher Ticketanzahl losen die jeweiligen Plätze aus.
Wie sieht es mit der Backline aus?
Die Backline wird für jedes Konzert von den auftretenden Bands gestellt. Dazu werden wir im Vorfeld die Kontaktdaten an die jeweiligen Bands weitergeben. Die Bands müssen sich selbstständig absprechen und teilen dem your gig - Team per Email spätestens eine Woche vor Konzertbeginn mit, welche Band welches Equipment stellt. Wenn keine ausreichende Backline zu Stande kommt, kann der Veranstalter das Konzert absagen oder Ersatz beschaffen. In letzterem Falle werden die Kosten dafür allen Bands des entsprechenden Termins anteilig in Rechnung gestellt. Die Bands einigen sich pro Termin je nach Besetzung auf gemeinschaftliches Equipment, also ein Drumset, eine Bassanlage, eine bzw. zwei Gitarrenboxen usw. Tops, Becken, Snare und Fußmaschine müssen i.d.R. selbst mitgebracht werden. Jedes Bandmitglied verpflichtet sich, nur Equipment zu verwenden, das den in Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen (z.B. TÜV bei Podesten, Mehrfachstecker, etc.) entspricht. Vorsicht also mit selbstgebauten Geräten. Für Schäden am Equipment haftet allein der Verursacher, nicht der Veranstalter. Für Schäden, die eine Nichtbenutzbarkeit der Backline oder Teilen davon nach sich ziehen und die zum Ausfall der Veranstaltung, Verspätungen, Verletzungen an Menschen oder Zerstörungen/Bränden an Gebäuden, etc. führen, haftet der Eigentümer des entsprechenden Instruments/Gerätes (also derjenige, der z.B. einen schadhaften Gitarrencombo zur Verfügung stellt). Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte, welcher die Einverständniserklärung zu Teilnahme unterschrieben hat, für die in diesen Teilnamebedingungen beschriebenen Schäden und das Nichteinhalten der Bestimmungen in vollem Umfang. Schäden jedweder Art, die mutwillig von einem Bandmitglied verursacht werden, werden zur Anzeige gebracht.
Jury und Gewichtung der Publikumsstimmen
Ab der Zwischenrunde wird zu den beiden Publikumsstimmen eine Jurystimme hinzukommen. Die Jury wird sich aus fachkundigen Personen aus dem Musikbusiness zusammensetzen.
Weitere Erläuterungen zur Jury und der Gewichtung der Stimmen werden unter dem Menüpunkt „Jury” veröffentlicht.
Rücktritt vom Contest
An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ihr jederzeit bis zum Ende der Anmeldephase formlos per E-Mail von eurer Anmeldung zum Bandcontest zurücktreten könnt.
Nach Ende der Anmeldephase seid ihr generell zur Teilnahme an allen euch benannten Terminen verpflichtet und es liegt ausdrücklich im Ermessen des Veranstalters, ob ihr von der Verpflichtung zur Teilnahme am Contest befreit werdet. Das your gig - Team bittet euch hier um euer Verständnis, es geht dabei um ein gewisses Maß an Planungssicherheit.
Was dürfen wir absolut nicht tun?
Es gibt immer wieder schwarze Schafe, deswegen möchten wir hier nochmals auf die Dinge hinweisen, die absolut nicht in Frage kommen:
- Mit eurer Teilnahme beim your gig Bandcontest verpflichtet ihr euch, für alle relevanten Termine zur Verfügung zu stehen. Bands, die ohne wichtigen Grund den Auftritt verweigern oder am Auftrittstag selbst nicht erscheinen, werden durch den Veranstalter mit einer von den Bandmitgliedern als Gesamtschuldnern zu leistenden Vertragsstrafe durch den Veranstalter von 250,- € Euro belegt werden, welche sofort fällig ist.
- Darüber hinaus haften die Bandmitglieder als Gesamtschuldner für die dem Veranstalter durch die ihre Verweigerung der Teilnahme entstandenen Schäden. Dies gilt ins besondere für den Fall, dass in Folge der Nichtteilnahme einer Band eine Veranstaltung ausfallen muss.
- Drogenkonsum (bei Missbrauch auch Alkohol) wird nicht akzeptiert und kann den Ausschluss vom Contest und Zahlung der Vertragsstrafe mit sich bringen. Ihr sollt in der Lage sein, euren Fans eine gelungene Show zu bieten und wir möchten die Backstageräume gerne ordentlich hinterlassen.
- Ihr dürft keine Songs oder Texte spielen, die nicht von euch sind und deren Rechte bei Dritten liegen. Auch Teile von Songs anderer Komponisten sind nicht zugelassen, ebenso Adaptionen urheberrechtlich geschützter Stücke. Selbiges gilt für den Einsatz von Samples, Videos, Intros o.ä.
- Reicht ein Teilnehmer entgegen dieser Teilnahmebedingungen Songs oder Texte ein, deren Rechte bei Dritten liegen und wird die your gig UG (haftungsbeschränkt) daraufhin in die Haftung genommen, behält sich die your gig UG (haftungsbeschränkt) vor, dem Teilnehmer gegenüber Schadensersatz geltend zu machen.
- Votingmanipulationen oder deren Versuch führen zum Ausschluss vom Contest.
Was passiert mit den Rechten an unserem Material?
Die Rechte für eure Songs/Texte verbleiben bei euch. Ihr erklärt euch jedoch einverstanden mit folgenden Punkten:
- Für die Dauer des Bandcontests und das Folgejahr, dürfen wir alle Informationen aus euren Profilen (also, Foto, Logo, Texte, Infos, Songs, etc.) zu Werbezwecken, die dem Contest und den teilnehmenden Bands dienen, einsetzen. So könnte etwa einer eurer Songs im Radio gespielt werden oder eure Bandinfo in einer Zeitung erscheinen. Für solche und ähnliche Einsätze können keine Ansprüche bei der your gig UG (haftungsbeschränkt) geltend gemacht werden.
- Wenn sich im Verlauf des Contests individuelle Anfragen und Angebote für eine Band ergeben, also z.B. Fernsehauftritte, Rundfunksendungen, Gastspiele, etc., werden wir den Kontakt an die Band weiterleiten.
- Ergeben sich finanzielle Vorteile für die Band durch die Teilnahme am your gig, z.B. im Rahmen einer Vermittlung der Band durch das your gig – Team, haben die Veranstalter von your gig einen Anspruch auf eine Beteiligung in Höhe von 20% des Netto-Vorteils.
Welche Ansprüche haben wir gegenüber dem Veranstalter?
Die Rechte für eure Songs/Texte verbleiben bei euch. Ihr erklärt euch jedoch einverstanden mit folgenden Punkten:
- Wenn ihr gegenüber uns eine Schadenersatzforderung geltend macht, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder einem von uns bestimmten Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes geregelt, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
- Wir haften nicht für etwaige Pflichtverletzungen unserer Vertragspartner gegenüber den Teilnehmern am Contest, so wie wir umgekehrt auch nicht für Pflichtverletzungen eines Teilnehmers gegenüber unseren Vertragspartnern haften.
Was müssen wir noch wissen?
Die your gig UG (haftungsbeschränkt) kann aus wichtigem Grund die Durchführung des Bandcontests teilweise oder komplett einstellen. Die your gig UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Sponsoren in die Konzerte einzubringen.
Wer sind eigentlich die Veranstalter?
Der your gig Bandcontest wird veranstaltet von:
your gig UG (haftungsbeschränkt)
Immenburgstr. 20
D-53121 Bonn
Wen unterstützen wir?
Wir unterstützen euch, wo wir können auch außerhalb des Bandcontests.
Weiter unterstützen wir wünschdirwas e.V. aus Köln. Am Ende des Contests spenden wir einen Teil der Einnahmen an wünschdirwas e.V., da wir auch mit eurer Hilfe das soziale Engagement stärken wollen.
Was passiert mit unseren Daten?
Mit der Absendung dieser Teilnahmebedingungen stimmt ihr dem Newsletterempfang der your gig UG (haftungsbeschränkt) zu. Dieser ist wie jeder andere Newsletter jederzeit kündbar.
Die Datenübertragung im Internet kann unsicher sein. Es kann nicht garantiert werden, dass Dritte sich nicht unerlaubt Zugriff verschaffen, daher übernehmen die Veranstalter für diesen Fall hier keine Haftung.
Die salvatorische Klausel!
Weitere Abreden als die vorangehend genannten bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Sollte sich eine Bestimmung der Teilnahmebedingung als ungültig erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung wird in diesem Falle einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
Gerichtsstand ist Bonn.
















