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Pfungstädter
wünschdirwas e.V.
Auto Greuel
Band-Anmeldung 2010
Special Shows: Termine

28.08.2010 im M8, Mainz

Gregor Meyle

Gregor Meyle

VVK 16,00 € plus VVK-Gebühr
AK 20,00 €

Tickets sind hier
bei your gig erhältlich.

Konzertfotos

Konzerttermine

Marburg
Stadtfinale
31.07.2010 im Knubbel

Düsseldorf
Vorrunde
07.08.2010 in der BAR 95

Berlin
Vorrunde
12.08.2010 im Maschinenhaus

Mainz
Zwischenrunde
27.08.2010 im HDJ

Mainz
Zwischenrunde
28.08.2010 im HDJ

Bonn
Zwischenrunde
02.09.2010 im Kubana

Berlin
Vorrunde
02.09.2010 im Maschinenhaus

Darmstadt
Vorrunde
03.09.2010 in der Goldenen Krone

Darmstadt
Vorrunde
04.09.2010 in der Goldenen Krone

Bonn
Zwischenrunde
09.09.2010 im Kubana

Köln
Zwischenrunde
10.09.2010 im BLUE SHELL

Aachen
Vorrunde
16.09.2010 im Jakobshof

Berlin
Vorrunde
16.09.2010 im Maschinenhaus

Köln
Zwischenrunde
17.09.2010 im BLUE SHELL

Berlin
Vorrunde
30.09.2010 im Maschinenhaus

Hamburg
Vorrunde
01.10.2010 im Fundbureau

Mainz
Stadtfinale
09.10.2010 im HDJ

Aachen
Zwischenrunde
14.10.2010 im Jakobshof

Bonn
Stadtfinale
15.10.2010 im Pantheon

Darmstadt
Zwischenrunde
22.10.2010 in der Goldenen Krone

Darmstadt
Zwischenrunde
23.10.2010 in der Goldenen Krone

Aachen
Zwischenrunde
28.10.2010 im Jakobshof

Berlin
Zwischenrunde
28.10.2010 im Maschinenhaus

Berlin
Zwischenrunde
04.11.2010 im Maschinenhaus

Köln
Stadtfinale
13.11.2010 im BLUE SHELL

Darmstadt
Stadtfinale
26.11.2010 in der Goldenen Krone

Hamburg
Stadtfinale
14.01.2011 im Fundbureau

Dokumente für die Anmeldung zum Bandcontest 2009:
PDF Dokument als externer Link  Einverständniserklärung der Eltern 2009
für Köln und Düsseldorf

Teilnahmebedingungen 2009 /
your gig – dein Konzert

Sobald ihr eine Bewerbung an uns abschickt, stimmt ihr den vorliegenden Teilnahmebedingungen zu. Diese Teilnahmebedingungen sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages, den ihr spätestens nach dem Gewinn des Onlinevotings unterzeichnen müsst.

Wer kann dabei sein?

Mitmachen können Livebands und -musiker aus den Regionen Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind (Solo-) Künstler mit Halbplayback, Coverbands, die Darbietung von Coversongs und urheberrechtlich geschützten Songs/Texten (sofern es nicht eure eigenen sind) und Gewalt verherrlichendes und rechtes Lied-, Text- und Gedankengut.

Das Mindestalter für die Teilnahme ist 16 Jahre, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung noch unter 18 Jahre ist, muss eine Einverständniserklärung der Eltern mit einreichen.
Diese schickt ihr bitte zeitnah zu eurer Anmeldung an eine der folgenden Adressen:

Für Köln und Düsseldorf:
Live-In-Concept - Booking & Events
Balga & Klein GbR
Auf dem Hügel 53
D-53121 Bonn

PDF Dokument als externer Link  Einverständniserklärung der Eltern 2009 für Köln und Düsseldorf

Für Bonn und Aachen:
Live-In-Concept - Booking & Events
Balga & Klein GbR
Auf dem Hügel 53
D-53121 Bonn

PDF Dokument als externer Link  Einverständniserklärung der Eltern 2009 für Bonn und Aachen

Wie lange können wir uns bewerben?

Anmeldeschluss (inkl. aller ggf. notwendigen Unterlagen per Post in den zuständigen Büros) für your gig 2009 ist der 31.01.2009.
Bis zum genannten Datum muss euer Profil auf unserer Webseite zumindest einen Song, Foto (jpg, png oder gif), Bandinfo und die Texte eurer Songs enthalten.

Was passiert mit den Rechten an unserem Material?

Die Rechte für eure Songs/Texte verbleiben bei euch. Ihr erklärt euch jedoch einverstanden mit folgenden Punkten:

  • Für die Dauer des Bandcontests, dürfen wir alle Informationen aus euren Profilen (also, Foto, Logo, Texte, Infos, Songs, etc.) zu Werbezwecken, die dem Contest und den teilnehmenden Bands dienen, einsetzen. So könnte etwa einer eurer Songs im Radio gespielt werden oder eure Bandinfo in einer Zeitung erscheinen. Für solche und ähnliche Einsätze können keine Ansprüche bei der your gig GbR geltend gemacht werden.
  • Wenn sich im Verlauf des Contests individuelle Anfragen und Angebote für eine Band ergeben, also z.B. Fernsehauftritte, Rundfunksendungen, Gastspiele, etc., werden wir den Kontakt an die Band weiterleiten.
  • Ergeben sich finanzielle Vorteile für die Band, welche durch eine Vermittlung der your gig GbR zustande kommt, behalten wir uns vor, daran beteiligt zu werden. Die Höhe der Provision richtet sich nach der Höhe des finanziellen Vorteils und wird individuell verhandelt. Vereinbart wird jedoch ein Mindestanteil von 15 Prozent des Vorteils.

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Wie kann ich am Contest teilnehmen?

Im Anmeldeformular entscheidet ihr euch verbindlich für eine Region und eure Musiksparte. Überschreitet die Anzahl angemeldeter Bands in einer Region die Anzahl an verfügbaren Vorrundenplätzen, so folgt im Anschluss ein Online-Voting für diese Region. Pro Region werden max. 60 Bandanmeldungen zugelassen.

Wozu das Online-Voting?

Am 01. Februar startet falls nötig ein ca. dreiwöchiges Online-Voting. Den genauen Termin geben wir rechtzeitig bekannt. Ihr könnt euch für your gig 2009 nur qualifizieren, wenn ihr im Online-Voting unter den ersten 20 Bands eurer Region seid. Es gilt: die 20 Bands mit den meisten Stimmen gewinnen. Bei Manipulationen und Verdacht auf solche werdet ihr vom Contest ausgeschlossen. Die Gewinner und das genaue Verfahren des Online-Votings werden an anderer Stelle auf dieser Website bekannt gegeben.

Was passiert in der Vorrunde?

Vier oder fünf Bands (abhängig von Region und der dortigen Location) treten bei den einzelnen Vorrunden-Konzerten gegeneinander an. Wir werden die Bands für jeden Termin im Rahmen der vier vorgegeben Musiksparten musikalisch aufeinander abstimmen, können dies je nach Zusammensetzung der Bands aber nicht garantieren. Eure Spielzeit darf die Dauer von 30 Minuten inkl. Zugaben nicht überschreiten. Für den Umbau habt ihr zehn Minuten Zeit. Bitte beachtet auch den Punkt zum Thema Backline! Die zwei Bands mit den meisten Publikumsstimmen kommen weiter. Es gibt keine Jury, es zählt nur, wer die meisten Fans hat! Die Gewinner werden auf www.your-gig.com bekannt gegeben. Die Bands müssen 20 Karten zu je 5,- Euro für den Vorverkauf (VVK) abnehmen. Bitte beachtet diesbezüglich den Punkt „Kartenvorverkauf und Abrechnung”.

Wie gestaltet sich die Zwischenrunde?

Acht Bands sind in der Vorrunde weitergekommen. Jeweils vier Bands treten nun in zwei Konzerten nach Regionen und ggf. Musikrichtung sortiert gegeneinander an. Es gibt ein Juryticket und ein Publikumsticket. Das bedeutet, eine Jury bewertet die Bands und der Jury-Sieger kommt weiter. Das Publikumsticket hingegen erlaubt der Band mit den meisten Fans das Weiterkommen. Sind Jury- und Publikumssieger identisch, kommt der Zweitplatzierte des Publikums weiter. Für die Backline gelten die Bestimmungen aus dem Punkt „Wie sieht es mit der Backline aus?”. Die Bands müssen 15 Karten zu je 5,- Euro für den Vorverkauf abnehmen. Bitte beachtet dazu den Punkt „Vorverkauf und Kartenabrechnung”. Die Gewinner werden auf www.your-gig.com bekannt gegeben.

Wer kommt ins Finale?

In der Zwischenrunde sind vier Bands weitergekommen und treffen zum Regionalentscheid aufeinander. Auch hier sind Publikum und Jury zu überzeugen. Diesmal gibt es nur einen Sieger, der durch Jury und Publikum mit folgender Gewichtung bestimmt wird: Jury:Publikum 40:60.
Wieder wird eine gemeinsame Backline unter Beachtung des Punktes „Wie sieht es mit der Backline aus?” abgesprochen. Es müssen mind. 15 Tickets für den VVK („Vorverkauf und Abrechnung”) abgenommen werden.
Die Gewinner erhalten tolle Preise und einen Wanderpokal, der in der Region weitergegeben wird. Dazu werden wir den Gewinner zu einem der Konzerte des darauf folgenden Jahres als Spezial Guest einladen. Im Idealfall ist dies das Finale.

Showspezials für your gig Bands:

Ihr habt uns supergut gefallen, die Leute wollten euch hören, euer Sound ist richtig fett, aber aus irgendeinem Grund habt ihr es doch nicht bis ganz nach oben geschafft? Für diese Zwecke gibt es Showspezials mit your gig Bands, die wir im Rahmen unserer Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen durchführen. Vor allem berücksichtigen wir dabei natürlich Teilnehmer am Contest, aber auch andere Bands werden wir zu solchen Konzerten einladen.

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Vorverkauf und Kartenabrechnung

Alle Tickets kosten 5,- Euro. Die Karten für das Finale können geringfügig teurer sein, ja nach Gestaltung des weiteren Abendprogramms. Wir stellen zu Beginn jeder Runde allen Bands je 50 Karten für den Vorverkauf (VVK) zur Verfügung. Davon muss die Band in der Vorrunde 20 Stück auf jeden Fall abnehmen. Die restlichen 30 Karten bzw. ihr finanzieller Gegenwert müssen zurückgegeben werden. In Viertel- und Halbfinale beträgt die Mindestabnahme nur 15 Karten und 35 können zurückgegeben werden. Die Bands können jederzeit Karten nachbestellen (durch Überweisung des entsprechenden Betrages auf unser Bankkonto) und diese ebenfalls verkaufen.

Achtung: Werden mehr als 15 Karten für einen Termin (z.B. durch Überweisung) nachgeordert, verbleibt das Rückgaberecht generell auf 15 Karten maximal. Damit verhindern wir, dass sich eine Band 150 Karten per Überweisung besorgt und wir am entsprechenden Abrechnungstag z.B. 100 Karten wieder auszahlen müssen. 15 Tickets kann man im Voraus gut kalkulieren.

Wenn ihr Fragen zu dieser Regelung habt, schreibt oder ruft uns bitte an!

Wie wird die Spielreihenfolge festgelegt?

Die Band mit den meisten verkauften Karten, sucht sich ihren Platz im Line Up aus, danach die Band mit den zweitmeisten VVK-Tickets usw. Die Abrechnung der Karten erfolgt am Tag des Konzertes kurz nach Ankunft der Band.

Welche Kosten kommen auf uns zu?

Die Teilnahme an your gig 2009 ist kostenlos. Sämtliche entstehenden Kosten durch An-, Abreise, Unterkunft und ggf. Verköstigung, sind selbst zu tragen. Jede Band verpflichtet sich zur Abnahme von 20 Tickets in der Vorrunde für den Vorverkauf. Beim Viertel- und Halbfinale sind es jeweils 15 Tickets. Die Karten kosten immer 5,- Euro. Die Tickets gebt ihr zu einem von euch bestimmten Preis an eure Fans weiter, so dass euch keine Kosten entstehen. Jede Band kann auch mehr als die festgelegte Anzahl an Karten erstehen. Ihr bekommt ein Startkontingent von 50 Karten, von denen Ihr max. 30 (35 in Viertel- und Halbfinale) Stück zurückgeben könnt (bzw. den finanziellen Gegenwert). Wenn eine Band mehr als 50 Tickets bestellt, nehmen wir nur noch max. 15 Tickets zurück. Dies hat sich als gut kalkulierbar für die Bands bewährt. Nachbestellen geht immer. Wir händigen euch also pro Runde 50 Karten aus, und rechnen später nur verkaufte Karten mit euch ab (unter Einbeziehung der Mindestabnahme für die jeweilige Runde).

Wichtige Punkte zum Rücktritt!!!

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ihr jederzeit bis zum Ende der Anmeldephase formlos per E-Mail von eurer Anmeldung zum Bandcontest zurücktreten könnt. Solltet ihr allerdings erst zu einem Zeitpunkt zurücktreten, wo bereits klar ist, dass ihr einen Konzertplatz zugeteilt bekommt, weil ihr im Online-Voting zu den Gewinnern gehört oder weil die Anmeldezahl an Bands in eurer Region nach Abschluss der Anmeldephase nicht die Anzahl an freien Vorrundenplätzen überschreitet, so liegt es ausdrücklich im Ermessen des Veranstalters, ob ihr von der Verpflichtung zur Abnahme von 20 Tickets für das euch zugeteilte Konzert in der Vorrunde befreit werdet. Das your gig – Team bittet euch hier um euer Verständnis, es geht dabei um ein gewisses Maß an Planungssicherheit.

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Wie sieht es mit der Backline aus?

Die Backline wird für jedes Konzert von den auftretenden Bands gestellt. Dazu werden wir im Vorfeld die Kontaktdaten an die jeweiligen Bands weitergeben. Die Bands müssen sich selbstständig absprechen und teilen der your gig GbR per Email spätestens eine Woche vor Konzertbeginn mit, welche Band welches Equipment stellt. Wenn keine ausreichende Backline zu Stande kommt, kann die your gig GbR das Konzert absagen oder Ersatz beschaffen. In letzterem Falle werden die Kosten dafür allen Bands des entsprechenden Termins anteilig in Rechnung gestellt. Die Bands einigen sich pro Termin je nach Besetzung auf gemeinschaftliches Equipment, also ein Drumset, eine Bassanlage, eine bzw. zwei Gitarrenboxen usw. Tops, Becken, Snare, Fußmaschine müssen i.d.R. selbst mitgebracht werden. Jedes Bandmitglied verpflichtet sich, nur Equipment zu verwenden, das den in Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen (z.B. TÜV bei Podesten, Mehrfachstecker, etc.) entspricht. Vorsicht also mit dem Selbstbau-Mega-Hammer-Amp. Für Schäden am Equipment haftet allein der Verursacher, nicht der Veranstalter. Für Schäden, die eine Nichtnutzung der Backline oder Teilen davon nach sich ziehen und die zum Ausfall der Veranstaltung, Verspätungen, Verletzungen an Menschen oder Zerstörungen/Bränden an Gebäuden, etc. führen, haftet der Eigentümer des entsprechenden Instruments/Gerätes (also derjenige, der z.B. einen schadhaften Gitarrencombo zur Verfügung stellt). Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte, welcher die Einverständniserklärung zu Teilnahme unterschrieben hat, für die in diesen Teilnamebedingungen beschriebenen Schäden und das Nichteinhalten der Bestimmungen in vollem Umfang. Schäden jedweder Art, die mutwillig oder fahrlässig von einem Bandmitglied verursacht werden, werden zur Anzeige gebracht.

Was passiert mit unseren Daten?

Mit der Absendung dieser Teilnahmebedingungen stimmt ihr dem Newsletterempfang der your gig GbR zu. Dieser ist wie jeder andere Newsletter jederzeit kündbar.

Die Datenübertragung im Internet kann unsicher sein. Es kann nicht garantiert werden, dass Dritte sich nicht unerlaubt Zugriff verschaffen, daher übernehmen die Veranstalter für diesen Fall hier keine Haftung.

Was müssen wir noch wissen?

Jede teilnehmende Band verpflichtet sich zur Wahrnehmung aller für die Band infrage kommenden Konzertermine, also Vorrunde, Viertel- und Halbfinale und Finale. Finden wie in der Vorrunde mehrere Termine statt, wird der Band vom Veranstalter ein Termin zugeteilt und per E-Mail mitgeteilt. Die Termine werden auf www.your-gig.com bekannt gegeben. Ist eine Band an dem zugeteilten Termin verhindert, besteht kein Anspruch auf einen Ausweichtermin. Die Möglichkeit einen Termin zu tauschen wird genehmigt, wenn die betroffene Band den Tausch mit einer anderen Band des Contests entsprechend vorbereitet und geklärt hat. Beide Bands müssen sich einverstanden erklären. Die Veranstaltungsorte und -termine können kurzfristig geändert werden. Wenn durch eine Terminverschiebung seitens der your gig GbR eine Band den Auftritt nicht wahrnehmen kann, erlischt die Auftrittsverpflichtung. Die your gig GbR kann aus wichtigem Grund die Durchführung des Bandcontests teilweise oder komplett einstellen. Die your gig GbR ist berechtigt, Sponsoren in die Konzerte einzubringen.

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Was dürfen wir absolut nicht tun?

Es gibt immer wieder schwarze Schafe, deswegen möchten wir hier nochmals auf die Dinge hinweisen, die absolut nicht in Frage kommen:

  • Mit eurer Teilnahme bei your gig 2009 verpflichtet ihr euch, für alle relevanten Termine kostenlos zur Verfügung zu stehen. Bands, die innerhalb zweier Tage vor einem Termin absagen oder am Tag selbst nicht erscheinen oder den Auftritt verweigern, können mit einer Vertragsstrafe von 200,- Euro belegt werden, welche sofort zu zahlen ist.
  • Drogenkonsum (bei Missbrauch auch Alkohol) wird nicht akzeptiert und kann den Ausschluss vom Contest und Zahlung der Vertragsstrafe mit sich bringen. Ihr sollt in der Lage sein, euren Fans eine fette Show zu bieten und wir möchten die Backstageräume gerne ordentlich hinterlassen.
  • Ihr dürft keine Songs oder Texte spielen, die nicht von euch sind und deren Rechte bei Dritten liegen. Auch Teile von Songs anderer Komponisten sind nicht zugelassen, ebenso Adaptionen urheberrechtlich geschützter Stücke. Selbiges gilt für den Einsatz von Samples, Videos, Intros o.ä.
  • Votingmanipulationen oder deren Versuch führen zum Ausschluss vom Contest.

Welche Ansprüche haben wir gegenüber den Veranstaltern?

  • Wenn ihr gegenüber uns eine Schadenersatzforderung geltend macht, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder einem von uns bestimmten Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes geregelt, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
  • Wir haften nicht für etwaige Pflichtverletzungen unserer Vertragspartner gegenüber den Teilnehmern am Contest, so wie wir umgekehrt auch nicht für Pflichtverletzungen eines Teilnehmers gegenüber unseren Vertragspartnern haften.
  • Reicht ein Teilnehmer entgegen dieser Teilnahmebedingungen Songs oder Texte ein, deren Rechte bei Dritten liegen und wird die your gig GbR daraufhin in die Haftung genommen, behält sich der Veranstalter vor, dem Teilnehmer gegenüber Schadensersatz geltend zu machen.

Wer sind eigentlich die Veranstalter?

your gig 2009 wird veranstaltet von:

Bis zum 8. Juni 2009 einschließlich:

your gig - Balga, Klein, Kutsche, Missbrandt GbR - Auf dem Hügel 53 - 53121.

Verantwortlich für die Region Köln & Düsseldorf:
Alex und Mila von Live-In-Concept (www.live-in-concept.com externer Link)

Verantwortlich für die Region Aachen & Bonn:
Holger & Markus von planBar Eventkonzeption (www.plan-B-ar.com externer Link)

Ab dem 9. Juni 2009:

your gig - Balga, Klein, Kutsche GbR - Auf dem Hügel 53 - 53121 Bonn.

Verantwortlich für alle Region:
Alex und Mila von Live-In-Concept (www.live-in-concept.com externer Link)
in Zusammenarbeit mit Holger Kutsche

Warum eigentlich Benefizbandcontest?

Euer your gig - Team veranstaltet diesen Contest für euch und für einen Benefizempfänger. Dieser ist wünschdirwas externer Link aus Köln. Am Ende des Contests spenden wir einen Teil der Einnahmen an

Die salvatorische Klausel!

Weitere Abreden als die vorangehend genannten bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Sollte sich eine Bestimmung der Teilnahmebedingung als ungültig erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung wird in diesem Falle einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

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